In der digitalen Welt ist Ihre Webseite das Schaufenster Ihres Unternehmens. Doch mit der Präsenz im Internet kommen auch rechtliche Verantwortlichkeiten. In diesem Blog-Artikel sprechen wir die Punkte an, die wir in unserer täglichen Arbeit bei der Erstellung und Wartung & Support von Internetseiten sehen und erleben. Der Artikel spiegelt allein unsere Erfahrungen als Agentur der letzten Jahre wider, kann durch neuste Gesetzesänderungen und Rechtsprechung immer wieder geändert werden. Für eine rechtssichere Beratung ist die Zusammenarbeit mit einem Anwalt unumgänglich.
1. Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht
Das Impressum und die Datenschutzerklärung sind fundamentale Bausteine für jede Webseite. Sie dienen nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern auch dem Aufbau von Vertrauen bei Ihren Nutzern. Für jegliche gewerbliche Webseite oder Inhalten, die auf Gewinnerzielung aus sind, sind Sie Pflicht. Ab Juni 2025 müssen die viele Unternehmenswebseiten auch barrierefrei sein, mehr dazu im Blogbeitrag: „Barrierefrei Websites ab Juni 2025„
Impressum: Spezifische Anforderungen und Pflichtangaben
Ein vollständiges Impressum muss mindestens folgende Informationen enthalten:
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- Vollständiger Name und Anschrift des Webseitenbetreibers
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- Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer)
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- Rechtsform des Unternehmens (bei juristischen Personen)
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- Handelsregister und Registernummer (falls zutreffend)
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- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
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- Berufsbezeichnung und zuständige Kammer (bei freien Berufen)
Als Premium Partner von eRecht24 stellen wir Rechtstexte als Vorlage zur Verfügung und / oder erstellen die Texte auf Basis ihrer Angaben. Für eine individuelle Prüfung Ihres Impressums, müssen Sie einen Anwalt beauftragen, da nur dieser Rechtsberatung durchführen darf.
Datenschutzerklärung: Spezifische Anforderungen und typische Fehler
Die Datenschutzerklärung ist ein sehr umfassendes Dokument und für jede Webseite einzigartig. Im Kern umfasst die Datenschutzerklärung Informationen, welche Daten erfasst werden, wo diese gespeichert werden und was mit den Daten gemacht wird bzw. wie sie verarbeitet werden. Dies muss spezifisch und detailliert erläutert werden.
Typische Fehler in der Datenschutzerklärung, die immer wieder auf Webseiten sehen sind:
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- Zu allgemein und unpräzise: Die Datenschutzerklärung muss spezifisch auf die jeweilige Webseite zugeschnitten sein.
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- Keine Angaben zu Nutzerrechten: Die Rechte der Nutzer müssen klar und verständlich kommuniziert werden.
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- Fehlende Informationen über Drittanbieter und Cookies: Wenn Ihre Webseite Dienste wie Google Analytics, Google Maps, YouTube-Videos oder Social-Media-Buttons verwendet, müssen diese explizit genannt und erläutert werden.
In unserem Agenturalltag stellen wir, die von unserem Partner eRecht24 angefertigten Rechtstexte, als Vorlage zur Verfügung. Für eine individuelle Prüfung Ihrer Datenschutzerklärung, müssen Sie einen Anwalt beauftragen, da nur dieser für eine Rechtsberatung infrage kommt.
2. Vorsicht vor Abmahnungen: Die rechtliche Überprüfung Ihrer Inhalte
Urheberrechtliche Verstöße sind eine häufige Ursache für Abmahnungen im Internet. Die Nutzung fremder Inhalte – seien es Texte, Bilder, Videos oder Musik – kann ohne die entsprechenden Rechte schnell teuer werden. Daher ist es entscheidend, bei allen auf Ihrer Webseite verwendeten Materialien sicherzustellen, dass Sie entweder der Urheber sind oder die notwendigen Nutzungsrechte besitzen.
Textinhalte
Wenn Sie Seiten oder Blog-Beiträge veröffentlichen, stellen Sie sicher, dass diese entweder von Ihnen selbst verfasst wurden oder Sie die Erlaubnis des Autors haben, sie zu verwenden. Ein häufiger Fehler ist das Kopieren von Texten anderer Webseiten, was ohne ausdrückliche Erlaubnis eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Beispiel für einen typischen Fehler: Ein Webseitenbetreiber kopiert einen nützlichen Artikel über SEO-Strategien von einer anderen Webseite und fügt ihn in seinen eigenen Blog ein, ohne den ursprünglichen Autor zu erwähnen oder um Erlaubnis zu fragen.
Bilder und Grafiken
Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung von Bildern geboten. Auch wenn ein Bild frei im Internet verfügbar ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass es frei verwendet werden darf. Ein gängiges Beispiel sind Screenshots von Google Maps: Viele Webseitenbetreiber nehmen an, dass sie diese ohne Weiteres verwenden dürfen, weil Google Maps öffentlich zugänglich ist. Doch Google hat strenge Lizenzbedingungen, die die Verwendung von Screenshots in kommerziellen Projekten ohne ausdrückliche Genehmigung untersagen.
Beispiel eines gängigen Problems: Ein Restaurantbesitzer möchte den Standort seines Restaurants auf seiner Webseite anzeigen und verwendet dafür einen Screenshot von Google Maps. Dies verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Google, die eine solche Nutzung ohne Genehmigung untersagen, und kann zu Abmahnungen führen.
Videos und Musik
Ähnliches gilt für die Verwendung von Videos und Musik. Ohne die richtigen Lizenzen können selbst kurze Clips oder Musikstücke im Hintergrund eines Videos rechtliche Probleme verursachen. Die Nutzung von Musikstücken, die urheberrechtlich geschützt sind, ohne Zustimmung des Urhebers oder der GEMA, kann zu Abmahnungen und hohen Forderungen führen.
Beispiel einen Verstoß: Ein Unternehmen erstellt ein Werbevideo und hinterlegt dieses mit einem populären Musiktitel, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte zu erwerben. Das Video wird auf der Webseite und in sozialen Netzwerken geteilt, was zu urheberrechtlichen Ansprüchen des Musikers oder der Musikverwertungsgesellschaft führt.
Um urheberrechtliche Verstöße zu vermeiden, sollten Sie stets die Lizenzbedingungen genau prüfen und Urheberrechtsangaben korrekt vornehmen. Nutzen Sie lizenzierte oder freie Inhalte , beachten Sie die jeweiligen Bedingungen wie Nennung des Urhebers und Verlinkung zur Lizenz. Die Verwendung von Inhalten Dritter auf Ihrer Webseite erfordert sorgfältige Prüfung und Einhaltung der Urheberrechte.
3. Cookies und Tracking-Tools: Einwilligung erforderlich
Die korrekte Handhabung von Cookies und Tracking-Tools ist ein kritischer Aspekt für jede Webseite, um die Anforderungen an den Datenschutz und die DSGVO sicherzustellen. Ein opt-in-basiertes System, bei dem Nutzer aktiv ihre Zustimmung geben müssen, bevor jegliche Cookies (abgesehen von den unbedingt notwendigen) gesetzt werden, ist dabei entscheidend. Dies gilt ebenso für den Einsatz von Tracking-Tools wie Google Analytics.
Anforderungen an Cookies und das Cookie-Banner:
Aktive Zustimmung: Nutzer müssen die Möglichkeit haben, aktiv „Ja“ zu sagen, bevor nicht-essenzielle Cookies gesetzt werden. Ein bloßes Hinweisbanner mit Informationen, dass bei Weiterbesuch der Seite Cookies verwendet werden, reicht nicht aus.
Klare Wahlmöglichkeiten: Das Consent Management Tool muss eine deutliche Option bieten, Cookies abzulehnen, ohne die Nutzererfahrung wesentlich zu beeinträchtigen. Beispielsweise dürfen Sie Nutzer nicht durch ein Design begünstigen, das die Zustimmungsoption hervorhebt („nudging“), während die Ablehnung schwer auffindbar ist. Alle Buttons sollten also das gleiche Design haben und keiner prominenter als der andere sein.
Informationspflicht erfüllen: Informieren Sie klar und verständlich über die verwendeten Cookies und Tracking-Tools, deren Zweck und die Datenverarbeitung. Nutzer müssen wissen, was mit ihren Daten geschieht, und wie sie ihre Zustimmung widerrufen können.
Typische Fehler und wie man sie vermeidet:
- Einwilligung durch Voreinstellungen: Vorausgewählte Checkboxen, die Nutzer zur Zustimmung „nötigen“, sind unzulässig. Nutzer müssen aktiv ihre Präferenzen auswählen können.
- Unzureichende Informationen: Ein einfacher Hinweis, dass „Cookies verwendet werden“, ist nicht ausreichend. Nutzer müssen über die Art der Cookies, ihren Zweck und die Datenverarbeitung informiert werden.
- Fehlende Option zur Ablehnung: Ein Banner, das nur eine Zustimmungsoption bietet, verstößt gegen die DSGVO. Eine Ablehnungsmöglichkeit muss klar und einfach zugänglich sein.
Eine rechtlich konforme Umsetzung von Cookie-Bannern und der Einsatz von Tracking-Tools erfordern eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Indem Sie transparente Informationen bereitstellen, klare Zustimmungs- und Ablehnungsoptionen bieten und sicherstellen, dass Nutzer ihre Präferenzen jederzeit anpassen können, erfüllen Sie nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern stärken auch das Vertrauen und die Zufriedenheit Ihrer Nutzer.
4. Karten, Schriftarten und weitere externe Dienste
Die Einbindung von Diensten wie Google Maps, Google Schriftarten und YouTube-Videos auf Webseiten bietet zahlreiche Vorteile, von verbessertem Nutzererlebnis bis hin zu einer ansprechenden visuellen Gestaltung. Jedoch bringen diese Dienste datenschutzrechtliche Verpflichtungen mit sich, die häufig übersehen werden. Jede Nutzung dieser Tools führt zu einer Übertragung von Nutzerdaten an Google, was ohne entsprechende Zustimmung der Nutzer gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.
Gängige Drittanbieter Tools im Überblick:
Google Maps
Google Maps bietet eine interaktive und detaillierte Kartenansicht, die es Nutzern ermöglicht, Standorte schnell zu finden und zu verstehen. Für Geschäfte, Veranstaltungsorte oder Tourismusseiten, ist Google Maps ein wichtiges Tool, um Besuchern Orientierung zu geben. Die Möglichkeit, Wegbeschreibungen direkt zu erhalten oder interessante Orte in der Nähe zu entdecken, verbessert das Nutzererlebnis erheblich.
Korrekte Umsetzung: Unter Berücksichtigung der Datenschutzanforderungen durch die Implementierung einer Zwei-Klick-Lösung behalten Sie diese Vorteile bei, während Sie die Privatsphäre Ihrer Nutzer respektieren. Dies zeigt auch, dass Sie Wert auf Datenschutz legen, was das Vertrauen in Ihre Webseite stärken kann.
Google Fonts
Google Schriftarten bieten Webdesignern eine breite Palette an hochwertigen Schriftarten, die das visuelle Erscheinungsbild einer Webseite erheblich aufwerten können. Die einheitliche Darstellung der Schriftarten über verschiedene Browser und Geräte hinweg sorgt für ein konsistentes Design und eine bessere Lesbarkeit der Inhalte.
Optimierte Umsetzung: Durch das Hosting der Schriftarten auf Ihrem eigenen Server umgehen Sie Datenschutzbedenken, ohne auf die ästhetischen und funktionalen Vorteile der Google Schriftarten verzichten zu müssen. Dies ermöglicht eine professionelle und ansprechende Darstellung Ihrer Inhalte, während Sie die Kontrolle über die Daten behalten.
YouTube-Videos
YouTube ist die größte Plattform für Videoinhalte weltweit und bietet eine immense Vielfalt an Videos zu nahezu jedem erdenklichen Thema. Die Einbindung von YouTube-Videos auf Ihrer Webseite kann das Nutzererlebnis durch informative, unterhaltende oder lehrreiche Inhalte bereichern. Videos können komplexe Themen verständlich machen, die Verweildauer auf Ihrer Seite erhöhen und zur SEO-Optimierung beitragen.
Verbesserte Umsetzung: Auch hier ermöglicht die Zwei-Klick-Lösung die Nutzung der Vorteile von YouTube-Videos, ohne Daten Ihrer Nutzer an YouTube zu übermitteln. Die aktive Zustimmung der Nutzer vor dem Abspielen der Videos zeigt, dass Sie ihre Privatsphäre ernst nehmen, was das Vertrauen in Ihre Webseite stärkt.
Um die Einbindung externer Dienste wie Google Maps, Google Schriftarten und YouTube-Videos datenschutzkonform zu gestalten, müssen Webseitenbetreiber proaktive Maßnahmen ergreifen. Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Webseite an die aktuellen Datenschutzbestimmungen ist entscheidend, um Abmahnungen und Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Durch die Implementierung von Lösungen, die eine aktive Zustimmung der Nutzer erfordern, können Webseitenbetreiber sowohl rechtliche Anforderungen erfüllen als auch das Vertrauen ihrer Nutzer stärken.
5. E-Mail-Marketing und Newsletter
Die richtige Vorgehensweise Newsletter sind ein effektives Marketinginstrument, doch auch hier gibt es rechtliche Fallstricke. Ein Double-Opt-In-Verfahren, bei dem die Anmeldung durch eine Bestätigungs-E-Mail verifiziert wird, ist unerlässlich. Klären Sie in Ihrem Anmeldeformular genau auf, was der Nutzer erwarten kann und wie oft. Und vergessen Sie nicht, jedem Newsletter eine einfache Abmeldeoption beizufügen.
6. Soziale Medien und die Einbindung von Plugins
Soziale Medien bieten großartige Möglichkeiten zur Interaktion und zum Wachstum, aber die Einbindung von Social-Media-Buttons und Plugins auf Ihrer Webseite kann Datenschutzprobleme mit sich bringen. Verwenden Sie Datenschutz-freundliche „Shariff“-Buttons oder ähnliche Lösungen, die eine Datenübertragung verhindern, bis der Nutzer aktiv wird.
7. Der rechtliche Rahmen für Online-Shops
Betreiben Sie einen Online-Shop, kommen zusätzliche rechtliche Anforderungen auf Sie zu. Dazu gehören klare AGB, eine Widerrufsbelehrung und transparente Informationen zu Versand, Zahlung und Lieferung. Eine fachkundige Beratung ist hier besonders wichtig, um alle Verbraucherschutzvorschriften zu erfüllen.
Fazit: Die kontinuierliche Pflege & Aktualisierung Ihrer Webseite
Eine Webseite zu erstellen, ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Gesetze ändern sich, und neue rechtliche Herausforderungen entstehen ständig. Bleiben Sie informiert, überprüfen Sie regelmäßig Ihre Webseite und passen Sie sie an neue rechtliche Anforderungen an.
Professionelle Dienstleister bieten Ihnen auch Wartungs- & Support-Pakete, die auch das Thema Datenschutz inkl. Cookie-Consent Tool beinhalten. Wir von Baltic DigiTech setzten uns täglich mit diesen Themen auseinander. Teil unseres Angebots ist daher immer ein Wartungs- & Support-Paket. Darin kümmern wir uns um die dauerhafte Pflege und Aktualisierung Ihrer Internetseite. Teilweise übernehmen nach vorheriger Prüfung auch Webseiten, die wir nicht selbst erstellt haben und betreuen diese weiter.
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